Allg. Zivilrecht

Unter dem Begriff Allgemeines Zivilrecht fassen wir die im BGB geregelten Rechtsverhältnisse zusammen, soweit wir diese als Spezialgebiete nicht gesondert aufgeführt haben. Im Zivilrecht begegnet uns die ganze Vielfalt des Lebens. Es werden tagtäglich eine nicht überschaubare Zahl von Verträgen geschlossen. Wir sind nicht nur beratend bei der Vertragsgestaltung für Sie tätig, sondern auch dann, wenn das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist, weil Ihr Vertragspartner z. B. seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Beratung und Vertretung im allgemeinen Vertragsrecht
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung außervertraglicher Ansprüche
  • Forderungsinkasso
  • Zwangsvollstreckung

In dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts betreuen Sie Rechtsanwalt Hölck und Rechtsanwalt Steffen.



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