Prozesskostenhilfe


Kein Geld zum Prozessieren? Kein Geld für den Anwalt ? Hier hilft die Prozess-
kostenhilfe
weiter. Sie kommt insbesondere für diejenigen in Betracht, die
glauben, sich aus finanziellen Gründen nicht auf einen Rechtsstreit einlassen
zu können.

Über die Prozesskostenhilfe entscheidet das Gericht nach vorheriger Prüfung
der Erfolgsaussichten Ihres Rechtsbegehrens und nach Prüfung Ihrer
wirtschaftlichen Verhältnisse. In manchen Verfahren kann Prozesskostenhilfe
unabhängig von den Erfolgsaussichten gewährt werden. So ist dem
Antragsgegner eines Scheidungsverfahrens unabhängig von den
Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe zu bewilligen,
wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses rechtfertigen.

Prozesskostenhilfe setzt keine Armut voraus. Aus diesem Grund ist die frühere
Bezeichnung Armenrecht abgeschafft und durch den Begriff Prozesskostenhilfe
ersetzt worden. Denn bei den wirtschaftlichen Verhältnissen sind auch Be-
lastungen, wie Unterhaltspflichten und sonstige laufende Zahlungsverbindlich-
keiten zu berücksichtigen. Dadurch kann auch derjenige, der sich ansonsten
guter Einkünfte erfreut, schnell in den Genuss der Prozesskostenhilfe kommen.

Ein weiterer und wesentlicher Vorteil der Prozesskostenhilfe besteht darin, dass
Ihnen auf Ihren Antrag ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl beigeordnet werden kann.
Dadurch können Sie sich qualifizierten Rechtsbeistand leisten.

Über weitere Einzelheiten der Prozesskostenhilfe wird Ihr Anwalt Sie gerne informieren.